Google lehnt 57% aller "Recht auf Vergessenwerden" -Anforderungen ab

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Anonim

Google stimmte dem "Recht auf Vergessenwerden" der Europäischen Union zu, das seit über drei Jahren auch als "Delist-Recht" bekannt ist. Zu diesem Zeitpunkt hat der Europäische Gerichtshof ein Gesetz eingeführt, das es Bürgern aus Europa ermöglicht, die Löschung ihrer Suchergebnisse und Daten zu beantragen.

Der jüngste jährliche Transparenzbericht von Google enthüllt die Tatsache, dass das Unternehmen von 2014 bis 2017 2, 4 Millionen solcher Anfragen erhalten hat. Diesem Bericht zufolge hat das Unternehmen 57% dieser Anfragen abgelehnt und 43% zugestimmt.

Google-Kriterien zum Entfernen von Links

Die Regeln des Unternehmens, nach denen es zustimmt oder nicht, Links zu entfernen, basieren darauf, ob die Daten im öffentlichen Interesse sind. Das Urteil „Das Recht auf Vergessen“ besagt, dass Bürger aus Europa die Möglichkeit haben, die Entfernung unangemessener / ungenauer / irrelevanter / übermäßiger Informationen zu beantragen, um das Recht auf Privatsphäre aufrechtzuerhalten.

Ein weiteres Element, das Google berücksichtigt, sind die Anfragenden. Das Unternehmen zeigt eine Aufschlüsselung der Anfragen an, die von privaten und nicht-privaten Nutzern gestellt wurden. Der Inhalt der Anfrage wird in einige Kategorien eingeteilt, darunter personenbezogene Daten, Straftaten, berufliche Daten und auch "Name nicht gefunden".

Wenn Google eine URL auf potenzielles Delisting überprüft, klassifiziert das Unternehmen die Website, auf der die Seite gehostet wird, als News-Site, Verzeichnis-Site, soziale Medien oder andere. Als letztes wird die Rate für das Löschen von Inhalten berücksichtigt, dh die Rate, mit der Google die Inhalte vierteljährlich nach Kategorien löscht.

Google lehnt 57% aller "Recht auf Vergessenwerden" -Anforderungen ab